Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dazu geeignet, offene Fragen im Vorfeld zu klären und einen transparenten, sicheren Reitspass zu garantieren. Der Reitstall Erlebnisreiten ist Ihr preiswerter und leistungsstarker Reithof in Kilchberg bei Zürich.
AGBs zum Erlebnisreiten bei Erlebnisreiten
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Arten von Reiterkurse, Reitercoachings und Ferienkurse bei Erlebnisreiten.
2. Anmeldungen
Anmeldungen über die Homepage oder per E-Mail sind verbindlich und kostenpflichtig.
Der Unterricht findet mit den von Erlebnisreiten zur Verfügung gestellten Ponys/Pferden statt. Der Ort des Unterrichts wird nach Absprache zwischen den Schülern und Erlebnisreiten festgelegt. Die Reitinstuktorin entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie gesundheitlichen Aspekte über die sportliche Einstufung der Schüler sowie über die Inhalte des Unterrrichts.
Der Unterricht findet bei jeder Witterung statt, bei sehr schlechtem Wetter wird ein Theorie-Alternativprogram mit dem Inhalt, alles rund ums Pony, durchgeführt.
Bei Verhinderung der Reitinstuktoirn führt eine andere Fachkraft den Unterricht durch. Die Teilnehmer müssen darüber im Vorfeld nicht informiert werden.
3. Ausführung
3.1 Ausfälle
Kann der Unterricht wegen Gründen die beim Kursteilnehmer liegen nicht besucht werden (Unfall, Krankheit, Urlaub usw.), kann dieser nicht nachgeholt oder zurückerstatt werden. Dies gilt auch wenn ein entsprechendes Arztzeugnis vorliegt.
3.2 Art und Ort
Ausfälle des Unterrichtes die bei Erlebnisreiten liegen, werden nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder proportional zur bezahlten Rechnung zurückerstattet.
Ausfälle von Kursen, Coachings und Unterrichte auf Grund von höherer Gewalt, behördlicher Verfügungen, Epidemien und Pandemie, kriegerischen und terroristischen Ereignissen, Unruhen aller Art und den dagegen ergriffenen Massnahmen so wie bei vulkanischen Eruptionen und atomaren Unfällen, werden nicht zurückerstattet und können auch nicht nachgeholt werden.
3.3. Befugnis
Die Reitinstuktorin hat beim Unterricht eine unbedingte Weisungsbefugnis. Das Reiten kann untersagt werden, wenn sich die Schüler den Weisungen widersetzen sollten.
3.4. Ponys/Pferde
Die Ponys/Pferde werden von der Reitinstuktorin festgelegt. Nach Möglichkeit werden Pferdewünsche berücksichtigt.
3.5. Verhalten auf dem Hofareal
Es gilt die Stallordnung des Stockengut. Weisungen des Personals sind jederzeit und unverzüglich Folge zu leisen. Ponys/Pferde drüfen ohne vorherige Genehmigung einer befugeten Person nicht aus dem Auslauf oder von der Weide geführt werden. Hektisches und lautes Spielen in der Nähe der Ponys/Pferde und auf dem Hof ist zu vermeiden. Rauchen innerhalb der Gebäude ist verboten (Brandgefahr), draussen sind Aschenbecher zu benutzen. Hunde sind auf dem ganzen Stockengutareal an der Leine zu führen. Auf dem Hofareal und auf der Hofzufahrt gilt Schritttempo. Das Parken auf dem Areal ist auf das Minimum zu begrenzen. Den Hofladenkunden steht während des Aufenthaltes ein Parkplatz auf dem Stockengutareal zur Verfügung. Ansonsten sind die Parkmöglichkeit von Erlebnisreiten leider sehr beschränkt. Bitte parkieren Sie Ihr Fahrzeug bei längerem Aufenthalt ausserhalb des Stockengutsareal (z.B: an der Stocken-, Baldern-, Kreuz- oder Breitloostrasse oder beim Hallenbad Kilchberg). Für das explizite Ein- und Aussteigen sollte vor dem Torbogen angehalten werden.
3.6. Ausrüstung
Das Tragen eines geprüften Reithelms ist Vorschrift. Des weiteren ist das Tragen von passenden langen Hosen und festen, knöchelhohen Schuhen mit Absatz (zur Verhinderung des Festhakens des Fusses im Steigbügel) Pflicht. Schutzwesten sind freiwillig.
4. Haftung
Das Betreten des Hofs und das Reiten geschehen auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich der Reitbetrieb verantwortlich zeichnet. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus ihrer Aufsicht und Haftpflicht entlassen. Erlebnisreiten haftet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Für persönliches Eigentum der Kunden übernimmt Erlebnisreiten keine Haftung. Schäden, die durch Missachtung dieser AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen), von Weisungen des Personals, groben Unfug oder Fahrlässigkeit entstehen, sind vom Verursacher zu Tragen. Ebenso ist die Haftung bezüglich eventueller Unfälle, Verluste oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Pferde, Diebstahl oder sonstiges gegenüber Personen oder anvertrautem Gut verursacht werden, ausgeschlossen.
Sollte ein Notfall eintreten, werden die Eltern oder deren Vertreter umgehend informiert. Je nach Situation wenden wir uns an unseren Vertrauensarzt oder an die Notfallnummer 144. Die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Notfall entstehen, gehen zu Lasten der Eltern.
5. Versicherung
Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer. Erlebnisreiten lehnt jede Haftung ab.
6. Datenschutz
6.1 Erfassung von Daten
Die erfassten persönlichen Daten werden nur dazu verwenden, die gewünschten Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen, oder aber zu anderen Zwecken, für die Sie Ihre Einwilligung erteilt haben, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Verpflichtungen bestehen.
Erhebung und Verarbeitung persönlicher, personenbezogener Daten werden nur dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus z. B. im Rahmen einer Registrierung, durch das Ausfüllen von Formularen oder das Versenden von E-Mails, im Rahmen der Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen, Anfragen oder Anforderung von Material zur Verfügung stellen.
6.2. Bildmaterial
Wir behalten uns das Recht vor Bilder aus Anlässen und Reitunterricht auf unserer Webseite zu veröffentlichen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, damit wir diese von der Webseite entfernen oder unkenntlich machen können.
Die Newcomers (Plus) Kurse dauern jeweils ein Schuljahr. Diese starten nach den Sommerferien (Mitte August) und enden vor den Sommerferien
7. Zusätzliche Bedingungen zum Newcomers (Plus) Reiterkurs
7.1. Zeitplan
(Mitte Juli). Die Einteilungen der Reitergruppen werden jeweils im Juni/Juli durchgeführt. Erlebnisreiten gibt die Kurseinteilungen spätestens bis Mitte Juli per E-Mail bekannt. Die Einteilungen sind für die gesamte Kursdauer (ein Schuljahr) gültig.
Die Newcomers (Plus) sind in Gruppe A und B eingeteilt. Der Unterricht findet abwechslungsweise zwischen Gruppe A und B jeden zweiten Samstag statt. Ausser während den Schulferien und am Samstag vor den Schulferien.
Die detaillierten Unterrichtsdaten zur Newcomers-Gruppe A und zur Newcomers-Gruppe B finden Sie auf unsere Homepage.
7.2. Anmeldung
Jede Anmeldung bei Erlebnisreiten ist verbindlich und kostenpflichtig. Nach der Anmeldung wird eine Buchungsbestätigung seitens Erlebnisreiten per E-Mail versendet, dadurch wird ein kostenpflichtiger Kursplatz gebucht. Die Rechnung wird nach der Buchungsbestätigung per E-Mail versendet.
Bei einem Rücktritt vom Kurs nach schriftlicher Kursbestätigung oder nach Kursbeginn werden die vollständigen Kurskosten in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei verpassten Kündigungsterminen.
Die Kursplatzbuchung verlängert sich automtisch um ein Jahr, falls dieser nicht bis zum Kündigungsterim gekündigt wird.
7.3. Kündigung
Der Kursplatz kann jeweils bis zum 31.05. auf Beginn des nächsten Kurses (Beginn neues Schuljahr) per E-Mail an info@erlebnisreiten.ch gekündigt werden. Wird dieser nicht gekündigt verlängert sich die Buchung des Kursplatzes automatisch um ein Jahr. Kündigungen seitens Erlebnisreiten werden per E-Mail versendet und unterliegen keinen Fristen.
7.4. Zahlungsbedingungen
Die Kurskosten werden jährlich im Voraus per E-Mail in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann in zwei Raten bezahlt werden. Es werden zusätzlich CHF 50 pro Rate verrechnet. Die erste Rate ist fällig am 31.07., die zweite Rate ist fällig am 31.12.
Die Future Riders Kurse dauern jeweils ein Schuljahr. Diese starten nach den Sommerferien (Mitte August) und enden vor den Sommerferien (Mitte Juli). Die Einteilungen der Reitergruppen werden jeweils im Juni/Juli durchgeführt. Erlebnisreiten gibt die Kurseinteilungen spätestens bis Mitte Juli per E-Mail bekannt. Die Einteilungen sind für die gesamte Kursdauer (ein Schuljahr) gültig.
Der Unterricht findet einmal wöchentlich um die gleiche Uhrzeit statt ausser während den Schulferien gemäss Ferienplan vom Kanton Zürich. In den Sportferien wird der Unterricht gewöhnlich durchgeführt.
An folgenden Feiertagen findet der Unterricht ebenfalls nicht statt:
Fällt der Kurstag auf einen der oben genannten Feiertage, so kann der Unterricht nach Absprache innerhalb von 12 Monaten entsprechend nachge- holt werden, sofern der Feiertag nicht auf die Schulferien fällt.
8. Zusätzliche Bedingungen zum Future Riders Kurs
8.1. Zeitplan
8.2. Anmeldung
Jede Anmeldung bei Erlebnisreiten ist verbindlich und kostenpflichtig. Nach der Anmeldung wird eine Buchungsbestätigung seitens Erlebnisreiten per E-Mail versendet, dadurch wird ein kostenpflichtiger Kursplatz gebucht. Die Rechnung wird nach der Buchungsbestätigung per E-Mail versendet.
Bei einem Rücktritt vom Kurs nach schriftlicher Kursbestätigung oder nach Kursbeginn werden die vollständigen Kurskosten in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei verpassten Kündigungsterminen.
Die Kursplatzbuchung verlängert sich automtisch um ein Jahr, falls dieser nicht bis zum Kündigungsterim gekündigt wird.
8.3. Kündigung
Der Kursplatz kann jeweils bis zum 31.05. auf Beginn des nächsten Kurses (Beginn neues Schuljahr) per E-Mail an info@erlebnisreiten.ch gekündigt werden. Wird dieser nicht gekündigt verlängert sich die Buchung des Kursplatzes automatisch um ein Jahr.
Kündigungen seitens Erlebnisreiten werden per E-Mailversendet und unterliegen keinen Fristen.
8.4. Kosten bei mehrfach Anmeldung
Meldet sich ein Teilnehmer für mehrere Future-Riders Kurse pro Woche an gelten folgende Kosten pro Jahr:
8.5. Zahlungsbedingungen
Die Kurskosten werden jährlich im Voraus per E-Mail in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann in zwei Raten bezahlt werden. Es werden zusätzlich CHF 50 pro Rate verrechnet. Die erste Rate ist fällig am 31.07., die zweite Rate ist fällig am 31.12..
9. Zusätzliche Bedingungen Reitercoaching
Die Terminplanungen für den regelmässigen Reiterunterricht wird, ebenfalls bis Mitte Juli durchgeführt, dabei werden die Termine individuell ver- einbart und ein Terminplan erstellt.
Absagen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail oder SMS (Wahtsapp) erfolgen, ansonsten wird der vollständige Unterrichtspreis verrechnet. Die Abmeldung vom regelmässigen Reitunterricht soll frühzeitig erfolgen. Die Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
10. Zusätzliche Bedingungen Ferienkurse
Die Ferienkurse finden in den Frühlings-, Sommer- und Herbstferien statt. Die Ferienkursanmeldung bei Erlebnisreiten ist verbindlich und kostenpflichtig. Nach der Anmeldung wird eine Buchungsbestätigung seitens Erlebnisreiten per E-Mail versendet, dadurch wird ein kostenpflichtiger Kursplatz gebucht. Die Rechnung wird nach der Buchungsbestätigung per E-Mail versendet. Die Rechnung ist vor Kursbeginn zu begleichen.
Bei einem Rücktritt nach schriftlicher Kursbestätigung oder nach Kursbeginn werden die vollständigen Kurskosten in Rechnung gestellt.
11. Gerichtsstand
Der Kunde anerkennt mit seiner Zustimmung diese Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Vertragsverhältnis mit Erlebnisreiten ab der ersten Kontaktaufnahme den Gerichtsstand Horgen.
AGBs Ferienkurse
Vielen Dank für die Anmeldung zu unserem Ferienkurs. Wir freuen uns darauf, unvergessliche und erlebnisreiche Tage mit Ihrem Kind auf dem Reithof Erlebnisreiten verbringen zu können.
1. An / Abmeldung
Eine Anmeldung für die Kurse vom Erlebnisreiten sind verbindlich. Wenn ein Kursteilnehmer nach Kursbestätigung zurücktritt, sind die entsprechenden Kurskosten trotzdem zu begleichen. Wenn ein Teilnehmer nach Kursbeginn aus Gründen, die bei ihm liegen (Krankheit, etc.), nicht teilnimmt, werden die Kosten nicht zurückerstattet.
2. Sicherheit
Das Tragen eines geprüften Reithelms ist Vorschrift. Ebenso ist das Tragen von passenden Hosen und festen, knöchelhohen Schuhen mit Absatz Pflicht. Schutzwesten sind freiwillig. Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer. Erlebnisreiten lehnt jede Haftung ab. Sollte ein Notfall eintreten, werden die Eltern oder deren Vertreter umgehend informiert und je nach Situation wenden wir uns an einen Notfallarzt. Die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Notfall entstehen, gehen zulasten der Eltern.
3. Ausrüstung
Reithelm (Velohelme sind kein gleichwertiger Schutz)
Feste Schuhe mit Absatz, zBsp. Wanderschuhe (Bei Regen Gumistiefel)
Lange Hose (kurzen Hosen, Röcke oder Sandalen sind nicht gestattet)
Die Kleidung sollte bequem sein und den Witterungsverhältnissen angepasst werden.
Wir sind hauptsächlich draussen, bei schlechtem Wetter ist es wichtig, dass die Kinder gute
Regenkleider dabei haben, Regenhose und Regenjacke und evtl. auch Ersatzkleider, keine Pellerinen.
4. Sonstiges
Manchmal machen wir während des Reitunterrichts oder an Ferienkursen Fotos und veröffentlichen diese auf unserer Webseite. Wenn Sie dies mit dem Foto Ihres Kindes nicht möchten, dann informieren Sie uns darüber bitte im Voraus per E-Mail.
Reithelme können gegen eine Nutzungsgebühr von 20.- Fr. pro Woche bei uns ausgeliehen werden. Die Kinder erhalten von uns einen Znüni und Getränke. Um den Kindern unvergessliche Tage beim Erlebnisreiten zu ermöglichen, ist es wichtig, dass wir während des Kurses nicht durch Besucher und Zuschauer abgelenkt und aufgehalten werden. Gerne aber könnnen Sie am Anfang und am Ende des Kurses noch kurz verweilen, um einen Eindruck vom Erlebnisreiten zu erhalten.
Wenn Sie Fragen zu unseren Reitkursen haben oder Sie möchten Ihr Kind gerne für den regulären Reitunterricht anmelden, dann können Sie mich am besten per Mail unter sabine@erlebnisreiten.ch erreichen